Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Entwurf zur
Mietrechtsreform – intern „Mietrecht 2.0“ genannt – beschlossen. Es ist
die weitreichendste Reform seit Jahren. Ein nüchterner Blick auf die
Fakten zeigt: Hinter den juristischen Klauseln verbirgt sich eine neue
Machtbalance auf dem Wohnungsmarkt.
Lange wurde in der Koalition gerungen, nun liegen die Karten auf dem Tisch.
Bundeskanzler Friedrich Merz und sein Kabinett haben ein Paket geschnürt, das
den Spagat zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen versucht. In Zeiten, in
denen bezahlbarer Wohnraum in Metropolen zur sozialen Schicksalsfrage
geworden ist, greift der Staat nun tiefer in die Vertragsfreiheit ein als zuvor.
Für Mieter: Schutzschirme gegen die Preisspirale
Der Entwurf stärkt vor allem die Position derer, die bereits in Mietverhältnissen
stehen. Besonders drei Neuerungen dürften im Alltag für Entlastung sorgen:
NEU Die zweite Chance: Bisher konnten Mieter bei einer fristlosen Kündigung
wegen Mietschulden durch eine Nachzahlung (Schonfristzahlung) den Rauswurf
verhindern. Das galt jedoch nicht für die begleitende ordentliche Kündigung.
Künftig greift dieser Schutz – einmalig – auch hier. Wer zahlt, darf bleiben.
NEU Indexmiete mit Bremse: In den letzten Jahren wurden Indexmieten zur
Kostenfalle. Ab 2026 gilt: Steigt die Inflation über 3 %, wird nur noch die Hälfte
des darüber liegenden Anteils weitergegeben. Bei 5 % Inflation steigt die Miete
also nur noch um 4 %.
NEU Transparenz bei Möbeln: Vermieter müssen den Möblierungszuschlag in
angespannten Märkten künftig unaufgefordert offenlegen. Er wird zudem auf 10
% der Nettokaltmiete gedeckelt – ein massiver Schlag gegen das bisherige
„Schlupfloch“ zur Umgehung der Mietpreisbremse.
Für Vermieter: Pragmatismus statt Bürokratie
Doch der Entwurf ist keine Einbahnstraße. Um den schleppenden Wohnungsbau
und die nötige energetische Sanierung nicht vollends abzuwürgen, wurden für
Eigentümer Erleichterungen eingebaut.
ERLEICHTERUNG Modernisierungs-Turbo: Das vereinfachte Verfahren für
Modernisierungserhöhungen wird von 10.000 auf 20.000 Euro
Investitionsvolumen verdoppelt. Damit können gerade private Vermieter
kleinere Sanierungen schneller und mit weniger rechtlichem Risiko auf die
Miete umlegen.
ERLEICHTERUNG Schutz beim Heizungstausch: Wer im Rahmen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Heizung austauscht, ist für drei Monate vor
Mietminderungen sicher. Baulärm oder temporäre Kälte sind in dieser Zeit kein
rechtlicher Grund für Kürzungen – das schafft Planungssicherheit für die
energetische Wende.
HINTERGRUND: DATEN ALS WAFFE
Ein oft übersehener Punkt ist die neue Datenbasis für Mietspiegel. Behörden erhalten Zugriff auf
Grundsteuerdaten, um Vergleichsmieten realistischer abzubilden. Das Ziel: Weniger Streitigkeiten vor
Gericht durch präzisere Referenzwerte.
Fazit: Ein Kompromiss mit Zähnen
Die Reform „Mietrecht 2.0“ ist ein deutliches Signal. Während Mieter durch das
Schließen von Schlupflöchern (Kurzzeitverträge, Möblierung) besser geschützt
werden, erhalten Vermieter durch die Anhebung der Modernisierungsgrenzen die
nötige Luft zum Atmen. Ob dies ausreicht, um den Wohnungsmarkt zu befrieden, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Wer jetzt Verträge schließt oder saniert, muss die
neuen Regeln kennen. Der Entwurf geht nun in den Bundestag – mit Inkrafttreten
wird noch im Laufe des Jahres gerechnet.